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Redispatch 2.0
Start in den Redispatch 2.0
Seit dem 1. Oktober 2021 sind Verteilnetzbetreiber wie die E.ON dazu verpflichtet, am Redispatch 2.0 teilzunehmen. Neue Regelungen bestimmen, wie künftig mit Engpässen im Stromnetz umgegangen wird. So lief die Umstellung.
Der Oktober 2021 startete mit herbstlichem Wetter und einem dazu passenden Wind- und Sonnenaufkommen. Für die Netzbetreiber in Deutschland – und damit auch die E.ON-Verteilnetzbetreiber – gingen mit der Wettersituation auch entsprechende Netzengpässe einher. Diese werden seit dem 1. Oktober operativ nicht mehr nach dem Einspeisemanagement, sondern nach dem neuen Redispatch-2.0-Regime behandelt. Der erste Stresstest ist damit geschafft.
Start des Übergangsprozesses „Finanzielle Kompensation des BKV“
Bei der Umsetzung des BDEW-Einführungsszenarios kam es vor dem Start am 1. Oktober 2021 zu Verzögerungen in der Branche – zum Beispiel durch eine geringe Zahl der gelieferten Stammdaten. Um die daraus resultierenden Risiken zu begrenzen, hat der BDEW eine Übergangslösung zum gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 entwickelt, die einen koordinierten Übergang ermöglichen soll. Die Initiative der BDEW-Übergangslösung wurde in Form einer Mitteilung auch von der Bundesnetzagentur kommentiert. Insbesondere die Beschaffung des bilanziellen Ausgleichs durch den anfordernden Netzbetreiber wurde als kritisch eingeschätzt.
In der Übergangslösung erfolgt die Bilanzkreisbewirtschaftung daher zunächst – wie bisher – durch die Bilanzkreisverantwortlichen (BKV). Die Übergabe dieser Verantwortlichkeit an die Netzbetreiber wird spätestens mit Ende der Übergangslösung erfolgen. Der genaue Weg hin zur Ziellösung wird derzeit vom BDEW in Form eines aktualisierten Einführungsszenarios ausgearbeitet. Für Netzbetreiber, die sich an der Übergangslösung orientieren, gilt, dass sie den BKV eine finanzielle Kompensation für die Übernahme dieser Aufgabe auszahlen. Konkret bedeutet dies, dass der BKV im Nachgang eine Rechnung über die entstandenen Aufwände an den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber stellt. Die Details der Übergangslösung finden Sie auf den Seiten des BDEW.
Enge Kooperation unter Netzbetreibern
Auch wenn noch nicht alle Prozesse der Ziellösung des Redispatch 2.0 vollumfänglich starten konnten, haben sich der Austausch und die Kooperation der beteiligten Netzbetreiber untereinander intensiviert. Gemeinsam ziehen vor- und nachgelagerte Netzbetreiber an einem Strang, um die Prozesse der Netzbetreiberkoordination und des Datenaustauschs zu meistern. Das zeigt nicht zuletzt auch die Netzbetreiberinitiative Connect+, die erstmalig in einem Kooperationsprojekt vieler Netzbetreiber über alle Netzebenen hinweg eine gemeinsame Plattform für den Datenaustausch bereitstellt.
Die nächsten Schritte
In den nächsten Wochen und Monaten muss die gesamte Branche weiter mit Hochdruck die Zielprozesse umsetzen und diese intensiv mit allen Beteiligten testen. Besonders im Fokus stehen die festgelegten Datenaustauschprozesse gemäß BK6-20-059 und BK6-20-061. Die BDEW-Übergangslösung sieht einen dreimonatigen Testbetrieb vor, der spätestens zum 1. März 2022 startet. Die Zeit bis zum Testbetrieb sollte in enger Abstimmung aller Prozessbeteiligten genutzt werden, um frühestmöglich für die Umsetzung der Zielprozesse bereit zu sein.
RD2.0 löst Einspeisemanagement ab
Seit dem 1. Oktober erfolgt die Anlagenauswahl der Netzbetreiber gemäß neuen Regeln. Die neue Abschaltreihenfolge berücksichtigt Sensitivitäten, kalkulatorische Kosten und Mindestfaktoren. Erfahren Sie mehr dazu im zweiten Fachartikel Eine Redispatch-2.0-Erfolgsstory – Anlagensteuerung in Echtzeit .
