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Marktstammdatenregister (MaStR)
Zahlungsstopp: 12.000 Kunden erhalten keine Förderzahlungen mehr
Da sie ihre Erzeugungsanlagen und Speicher bisher nicht im Marktstammdatenregister registriert haben, erhalten insgesamt 12.000 Anlagenbetreiber seit November 2021 keine Vergütungsauszahlungen mehr – im Netzgebiet der E.DIS sind mehr als 2.000 Kunden betroffen.
Wer seine Erzeugungsanlagen und Speicher bisher nicht im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert hatten, wurde im Oktober 2021 in einem Schreiben darüber informiert: Seit November 2021 werden alle ausstehenden Vergütungszahlungen ausgesetzt, bis der Anlagenbetreiber seiner Registrierungspflicht nachgekommen ist. Ebenso droht den betroffenen Anlagenbetreibern ab voraussichtlich 2022 ein Verwaltungsverfahren über die Bundesnetzagentur, wodurch Anlagenbetreiber zusätzlich mit Zwangsgeld belastet werden könnten.
Förderung nach Registrierung
Das letzte Ankündigungsschreiben hat aufgrund der angekündigten Ordnungswidrigkeit zu einer stark steigenden Registrierungsquote geführt. Außerdem verzeichneten die Netzbetreiber, darunter auch die E.DIS, ein erhöhtes Anruf- und Postaufkommen. Vereinzelt wurden außerdem Kunden angeschrieben, die sich bereits registiert hatten. Die wenigsten Anlagenbetreiber verweigern jedoch eine Registrierung – häufig ist die Ursache ein Registrierungs- oder Verständnisproblem. Sobald die Anlagenbetreiber sich und ihre Anlagen nachweislich im MaStR-Portal registriert haben, wird die einbehaltene Förderung rückwirkend wieder ausgezahlt.

