Energiewende

Funktionstest für Funkrundsteuerempfänger: Testen Sie mit

Um Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird es im Rahmen der Energiewende trotz umfangreicher Netzausbaumaßnahmen zunehmend erforderlich, dass Netzbetreiber die Einspeiseleistung von Erneuerbaren Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) wegen einer Netzüberlastung in ihrem Netzgebiet zeitweise reduzieren oder diese ganz abschalten. Auch im Netz des Bayernwerks hat die Bedeutung dieser Einspeisemanagementmaßnahmen stark zugenommen. Damit sie planmäßig durchgeführt werden können, ist es wichtig, dass die an den EEG-Anlagen installierten Funkrundsteuerempfänger (FRE) ordnungsgemäß erreichbar sind. Um das sicherzustellen, führt ein Elektriker bei der Neuinstallation der FRE einen Funktionstest durch.

Welche Anlagenbetreiber sind betroffen?
Der Nachweis über die Funktionsfähigkeit des eingebauten FRE mittels Funktionstest muss künftig von allen Betreibern von Neuanlagen erbracht werden, die per Gesetz dazu verpflichtet sind, ihre Anlage mit einem FRE auszustatten. Das sind

  • alle Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Dezember 2014 und einer installierten Leistung größer 100 kW,
  • PV-Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Dezember 2014 und einer installierten Leistung größer 30 kWp und
  • PV-Anlagen unter 30 kWp, falls diese nicht die 70 %-Spitzenkappung umsetzen.


Bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 500 kW wird statt einem FRE eine sogenannte Fernwirktechnik verbaut. Deren Funktionsfähigkeit wird nicht mit dem im Folgenden beschriebenen Funktionstest, sondern mit einem Scharftest nachgewiesen.

Wie funktioniert der Funktionstest?
Der Funktionstest soll bei der Installation des FRE durch einen Elektriker mit dem von uns angebotenen EFR-Testwandler durchgeführt werden. Hierbei wird der EFR-Testwandler für den Zeitraum der Funktionsprüfung zwischen Antenne und FRE angebracht. Wenn ausreichend Empfang vorhanden ist, leuchtet ein grünes Blinklicht am EFR-Testwandler auf. Jetzt kann der Test durch die Betätigung der Funktionstaste gestartet und eine wechselnde Schaltreihenfolge der Regelstufen 0 %, 30 %, 60 % und 100 % ausgelöst werden. Die Wirksamkeit der übertragenen „Prüfreihenfolge“ kann dann direkt am Wechselrichter oder Anlagenregler geprüft werden und unter Angabe der anlagenspezifischen Daten im hierfür eingerichteten Web-Portal dokumentiert werden. Nach der Übermittlung der richtigen Reihenfolge wird aus dem Portal eine automatisch generierte E-Mail mit einem PDF-Dokument zur Bestätigung des erfolgreich durchgeführten Funktionstests versendet. Das unterzeichnete Dokument ist ein EEG-vergütungsrelevanter Beleg, der vom Bayernwerk als Nachweis akzeptiert wird. Hierzu muss er vom Anlagenbetreiber zusammen mit den ausgefüllten Unterlagen aus dem Begrüßungsschreiben an das Bayernwerk übermittelt werden.

Haben Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme weitere Verpflichtungen?
Die Verpflichtung, eine funktionsfähige technische Einrichtung vorzuhalten, beschränkt sich nicht auf den Zeitraum der Inbetriebnahme. Um den Anspruch auf eine EEG-Vergütung aufrecht zu halten, muss die Funktionsfähigkeit des FRE dauerhaft gegeben sein.
Der Funkempfang des FRE kann auch durch äußere Einflüsse (beispielsweise nachträgliche bauliche Maßnahmen oder Störaussendung der Wechselrichter) beeinträchtigt werden. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, die Antenne neu auszurichten. Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung ist es Aufgabe des Anlagenbetreibers, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob ein funktionsfähiger FRE mit ausreichender Signalstärke eingebaut ist.
Es gibt zwei aussagekräftige Indizien für die Funktionsfähigkeit des FRE:
  • Alle Relais des FRE sind so ausgerichtet, dass „b“ sichtbar ist.
  • Die grüne Betriebs-LED am FRE blinkt gleichmäßig im 2-Sekundentakt.


Auch Bestandsanlagen lassen sich testen
Um bei bereits länger verbauten FRE die volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen, kann auch bei Bestandsanlagen ein Funktionstest mittels EFR-Testwandler durch den Elektriker vorgenommen werden. So kann ein eindeutiger Nachweis erbracht werden. Sollten einzelne Anlagen keine Reaktion auf Einspeisemanagementmaßnahmen zeigen, kann das Bayernwerk einen Nachweis über die Funktionsfähigkeit von den betroffenen Anlagenbetreibern anfordern.

Technische Fragen hinsichtlich der Installation des FRE werden in der Installationsbeschreibung beantwortet.