Plugin-PV

Warnung vor Erzeugungsanlagen mit Steckern

Das Einstecken einer Erzeugungsanlage in die Steckdose ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgeräts zu vergleichen und in Deutschland (nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551) derzeit unzulässig.


Technischer Hintergrund
Mit dem Fortschritt der technologischen Entwicklung verringerte sich in den vergangenen Jahren die Größe der Solarwechselrichter, die für die Umwandlung des in einem Solarmodul hergestellten Stroms benötigt werden. Hatten diese Bauteile anfänglich die Größe von Schuhkartons, ist es inzwischen gelungen, diese auf die Größe einer Zigarrenschachtel zu reduzieren – bei gleicher Umwandlungsleistung. Dieser Miniaturisierung folgend kam die Idee auf, den Wechselrichter am Rahmen des Solarmoduls zu befestigen und somit als komplette Einheit zum Anschluss an das Netz anzubieten. Diese Modul-/Wechselrichter-Kombinationen werden landläufig als „Plugin-Solarmodul“, „Balkonmodul“ oder „Steckermodul“ bezeichnet, da einige Anbieter die Module gleich mit Schutzkontaktsteckern für den Steckdosenanschluss anbieten.

Probleme
Der vertraute Schuko-Stecker vermittelt den Eindruck, dass diese Anlagen einfach an der Steckdose eingesteckt werden dürften. Dies trifft allerdings nicht zu. Vorhandene Schutzeinrichtungen, wie Sicherungen, könnten dadurch nämlich in ihrer Funktion negativ beeinflusst werden. Eine herkömmliche Steckdose ist nicht in der Lage, rückgespeisten Strom zu erkennen und kann darauf deshalb nicht ordnungsgemäß reagieren. Dies kann zur Überlastung des Stromkreises und dadurch zum Brand führen.

Das Bayernwerk warnt daher ausdrücklich vor der Nutzung von Plugin-Modulen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Erzeugungsanlagen stets auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen eines Endstromkreises angeschlossen werden müssen. Darüber hinaus ist jede Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber ordnungsgemäß anzumelden. Generell müssen sämtliche allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden (§ 49 ENWG).