September 2018

Anschlussbedingungen

Neue TAB ab 2019

Ab 2019 gelten neue technische Anschlussbedingungen für Erzeugeranlagen im Avacon-Netz. Hintergrund ist die Anpassung der „Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen“ an EU-Recht.

Ausgangssituation
Die Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger regelt allgemeine Anforderungen an bestimmte Erzeugungsanlagen sowie den Nachweis dieser Anforderungen. Diese Anforderungen werden nun in den „Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen“ (kurz: TAR) je Spannungsebene umgesetzt.

Durch den VDE |FNN werden einheitliche Anforderungen erarbeitet
Diese TAR erarbeitet der VDE|FNN (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.). Die TAR fassen dabei die wesentlichen Anforderungen für den Anschluss von Kundenanlagen an die öffentlichen Energieversorgungsnetze zusammen und geben gleichermaßen wichtige Informationen zum Betrieb der Anlagen. Sie legen Handlungspflichten von Netzbetreibern, Anlagenbetreibern, Planern sowie Kunden fest. Die TAR sollen auch weiterhin einen sicheren Netzbetrieb und bundesweit einheitliche Anforderungen gewährleisten.

Technische Mindestanforderungen für alle Spannungsebenen
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Kundenanlagen, unter Berücksichtigung der nach §17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Auf Grundlage der VDE FNN TAR für alle Spannungsebenen erarbeiten Netzbetreiber die technischen Mindestanforderungen und veröffentlichen diese als sogenannte „Technische Anschlussbedingungen (TAB)“ kostenfrei auf ihre Homepage. Die TAB spezifizieren die TAR im Hinblick auf die technischen Anforderungen im Netz. Die Verzahnung von TAR und TAB ist explizit vorgesehen und branchenüblich. Neben den technischen Grundlagen für Netzbetreiber und Kunden bilden TAR und TAB die Grundlage, nach der auch Erzeugungsanlagen/Speicher etc. zertifiziert werden.

Wie geht es weiter?
Aktuell werden die technischen Anschlussbedingungen, bis zum Ende des Jahres 2018, inhaltlich angepasst und am 01. Januar 2019 auf den Internetseiten von Avacon veröffentlicht. In dieser werden beispielsweise folgende Änderungen/Neuerungen vorgenommen:

  • Einführung eines neuen Betriebserlaubnisverfahren

  • beschränkte, vorübergehende und endgültige Betriebserlaubnis

  • für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ≥ 135 kW wird ein vereinfachtes Anlagenzertifikat B eingeführt, ab einer Leistung ≥ 950 kW ist ein vollständiges Anlagenzertifikat A (derzeit liegt die Leistungsgrenze für die Einreichung dieses Zertifikates bei 1 MW) erforderlich. Zu jedem Zertifikat ist u. a. auch eine Konformitätserklärung zu erbringen.

  • Alle Zertifikate, wie z. B. Einheitenzertifikate, Komponenten- und Anlagenzertifikate, sind auf Basis der neuen VDE-Richtlinien zu erstellen (VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120). Die bisher verwendeten Zertifikate, z. B. nach BDEW, sind nicht mehr gültig. Inbetriebsetzungen auf Basis der bisherigen Zertifikate sind ab dem Gültigkeitsdatum unzulässig.
  • Fristen für die neue TAR

    Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick