September 2018

Gesetzgebung

"100-Tage-Gesetz" kommt noch 2018

Mit einem Eilgesetz wollte die Bundesregierung innerhalb von 100 Tagen nach Amtsantritt die energiepolitischen Rahmenbedingungen neu definieren. Jetzt soll das viel diskutierte „100-Tage-Gesetz“, dass unter anderem das EEG und KWK-Gesetz reformiert, bis Ende 2018 verabschiedet werden.

Hintergrund
Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben dazu beigetragen, dass die Energiewende für alle Beteiligten planbarer und kosteneffizierter geworden ist. Gerade die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung in Form von Ausschreibungen war ein Paradigmenwechsel.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und weiterer Bestimmungen des Energierechts“ will die Bundesregierung die Ausbauziele für Erneuerbare Energien in den kommenden Jahren definieren, auf die Preisentwicklung in den Ausschreibungen reagieren sowie das EEG 2017, das KWKG und das EnWG an die europäischen Vorgaben anpassen. Das aufgrund des ursprünglichen Zeitplans oft als „100-Tage-Gesetz“ bezeichnete Vorhaben soll nun bis zum Jahresende 2018 in Kraft treten.

Kommen Sonderausschreibungen für Erneuerbare?
Einen Schwerpunkt der Diskussionen im Gesetzgebungsprozess bilden die Sonderausschreibungen für Erneuerbare Energien. Im Koalitionsvertrag stellte die Bundesregierung Sonderausschreibungen für jeweils 4.000 MW Onshore-Wind und Solar, verteilt auf 2019 und 2020, sowie eine nicht bezifferte Menge für Offshore-Windenergie in Aussicht. Im ersten Referentenentwurf für das „100-Tage-Gesetz“ fehlten diese jedoch. Ein Grund dafür sind Positionen, welche das zusätzliche Ausbauvolumen unter den Vorbehalt des gleichzeitigen Netzausbaus stellen. Darüber zeigte sich bei den Onshore-Windmarkt-Auktionen in den vergangenen Monaten eine zunehmende Unterdeckung bei den Geboten, die zwischen Mai und August zu Preissteigerungen von 4,7 auf 6,2 Cent pro Kilowattstunde führte.
Mögliche Kompromisslösungen könnten eine Streckung der für 2019 und 2020 geplanten Sonder-Auktionen auf vier Jahre sowie eine besondere Förderung netzverträglicher Anlagen wie Wind-Speicher-Kombinationen und Kombikraftwerke sein. Darüber hinaus könnte die Bundesnetzagentur gesetzlich ermächtigt werden, flexibel auf die Genehmigungslage reagieren zu können und die Auktionsvolumina anzupassen.

KWK-Anlagen: Überförderung wird abgeschafft
Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird die Förderung von KWK-Bestandsanlagen entsprechend dem Ergebnis der Evaluierung nach § 34 Absatz 1 KWKG abgesenkt. Die Evaluierung der Fördersätze hat gezeigt, dass große KWK-Bestandsanlagen insbesondere aufgrund der deutlich niedrigeren Gaspreise überfördert sind. Dieser Zustand wird durch die Absenkung der Fördersätze behoben.

KWK-Anlagen: Kompromiss beim EEG-Privileg
Darüber hinaus werden die Regelungen für die Befreiung neuer KWK-Anlagen von der EEG-Umlage an die europäischen Vorgaben angepasst. Laut dem Kompromiss, den Bundesumweltminister Altmaier mit der EU-Kommission erzielte, gilt Reduzierung der EEG-Umlage für hocheffiziente Neuanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, die nach August 2014 in Betrieb gegangen sind, auch in Zukunft. So zahlen Betreiber solcher Anlagen mit einer Größe von bis zu einem Megawatt (MW) sowie auf Anlagen über zehn MW weiter nur 40 Prozent der EEG-Umlage. Für Anlagen zwischen einem und zehn MW entfällt die Privilegierung. Eine Ausnahme gilt für Anlagen der stromintensiven Industrie: Sie profitieren unabhängig von ihrer Größe von der Reduzierung der Umlage. Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent der EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3500 Vollbenutzungsstunden im Jahr aufweisen. Mit dem „100-Tage-Gesetz“ soll die Neufassung der Vergünstigung rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft treten.

Weitere Änderungen
Daneben erfolgen durch das „100-Tage-Gesetz“ einige redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen. Insbesondere wird der Anwendungsbereich der Bestandsanlagenförderung klarer gefasst und ein neuer KWK-Anlagenbegriff für "Dampfsammelschienen-Anlagen" eingeführt. Schließlich werden im Bereich der Weiterleitung von Strom Schätzungsmöglichkeiten eingeführt, um den Erfüllungsaufwand zu vermindern.
Die dargestellten Änderungen können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern. Wir werden Sie nach der Verabschiedung des „100-Tage-Gesetzes“ zeitnah über dessen endgültige Inhalte informieren.