Juni 2022 / Lesedauer: circa 2,5 Minuten

Preisanpassung bei Strom und Gas

Der Gesetzgeber macht neue Vorgaben: Die EEG-Umlage wird zum 01.07.2022 auf Null ct/kWh abgesenkt. Zwei Preise in der Grundversorgung sind gesetzlich künftig nicht mehr möglich. Das wirkt sich zum 1. Juni, 1. Juli und 1. August 2022 auf die Energiepreise aus. Wir erklären, was sich jetzt für Sie ändert.

Die vergangenen Monate haben viele Stadtwerke vor enorme Herausforderungen gestellt. „Bei der Preiskalkulation spielen plötzlich Faktoren eine Rolle, die vor einem halben Jahr noch niemand vorhersehen konnte – wie etwa der Krieg in der Ukraine oder die Liefereinstellungen von sogenannten Discount-Anbietern auf dem Energiemarkt“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Rainer Müller. Im Dezember 2021 haben die Stadtwerke zunächst mit der Einführung eines zweiten Grundversorgungstarifes für Neukunden reagiert. Schließlich sollten die für die Neukunden aktuell deutlich höheren Beschaffungskosten nicht die Bestandskunden durch Preiserhöhungen belasten. Mit dem neuen EnWG, das sich derzeit noch im Abstimmungsprozess befindet, greift jetzt der Gesetzgeber ein: Zukünftig wird es einen von der Grundversorgung getrennten Ersatzversorgungstarif geben, ein zweiter Grundversorgungstarif ist dann nicht mehr zulässig.

Was genau bedeutet das für die Bielefelder Strom- und Erdgaskunden?
Zum 01. Juni 2022 haben die Stadtwerke Bielefeld den Grundversorgungstarif für Neukunden vorzeitig abgeschafft. Alle Neukunden erhalten seitdem die günstigen Strom- und Erdgaspreise der Bestandskunden.
Zum 01. Juli 2022 sinkt der Strompreis um rd. 4,4 ct/kWh (brutto), da die EEG-Umlage nun auf Null ct/kWh abgesenkt wurde.
Zum 01. August 2022 steigen die Strom- und Erdgaspreise für alle Kunden an. Verglichen mit dem ersten Halbjahr 2022 oder dem Jahr 2021 sind die dann geltenden Strompreise selbst für Bestandskunden immer noch günstiger.

Warum ändern die Stadtwerke Bielefeld ihre Preise?
Einige Energieanbieter haben zum Jahreswechsel 2021/2022 die Belieferung von Kund:innen eingestellt, und zwar von heute auf morgen. Die Stadtwerke Bielefeld sind Grund- und Ersatzversorger und springen in einem solchen Fall ein. Um die Tarife der treuen Kund:innen zu schützen, wurde im Dezember 2021 ein zweiter Grundversorgungstarif für Neukunden eingeführt. In diesen wurden alle neuen Kund:innen aufgenommen. Der Bundestag will mit einem neuen Gesetz nun eine andere Lösung einführen: Kunden, deren Lieferant sie nicht mehr versorgen kann oder will, fallen künftig kurzfristig in die Ersatzversorgung und dann automatisch in die Grundversorgung. Ein zweiter Grundversorgungstarif ist nicht mehr möglich, die wirtschaftlichen Folgen müssen somit auch die Bestandskunden mittragen. Den Wechsel der Neukunden in den Grundversorgungstarif für Bestandskunden haben die Stadtwerke Bielefeld bereits zum 1. Juni 2022 vorgenommen, und zwar für alle neuen Kund:innen, die seit Dezember 2021 bei den Stadtwerken den erhöhten Neukundentarif bezahlen mussten.

Strompreise werden zum 1. Juli und 1. August angepasst, der Gaspreis zum 1. August
Die Stadtwerke Bielefeld setzen seit jeher auf eine langfristige Beschaffungsstrategie. Dies zahlt sich nun aus, denn dadurch müssen wir unsere Tarife nur moderat anpassen und bleiben einer der günstigsten Anbieter. Konkret bedeutet dies:



Wir empfehlen Ihnen, die Abschlagszahlungen in Ihrem Gastarif anzuheben. Damit vermeiden Sie Nachzahlungen im Anschluss an die Jahresabrechnung. Das ist schnell und einfach online erledigt unter https://portal.stadtwerke-bielefeld.de/swb/index.html.