Februar 2017

Technik

Kein Anschluss von „Plug in“-PV-Anlagen

Dem technologischen Fortschritt folgend verringerte sich in den vergangenen Jahren das Bauvolumen der Solarwechselrichter, die für die Umwandlung des in einem Solarmodul hergestellten Stromes benötigt werden. Hatten diese anfänglich die Größe von Schuhkartons, ist es zwischenzeitlich gelungen, die gleiche Leistung durch ein etwa zigarrenschachtelgroßes Gerät umwandeln zu lassen. Als Folge dieser Miniaturisierung kam die Idee auf, den Wechselrichter am Rahmen des Solarmoduls zu befestigen und somit als komplette Einheit zum Anschluss an das Netz anzubieten. Diese Modul/Wechselrichterkombination wird landläufig als „Plug in Solarmodule“, „Balkonmodule“ oder „Steckermodule“ bezeichnet, da einige Anbieter die Wechselrichter gleich mit Schutzkontaktsteckern für den Steckdosenanschluss anbieten.

Kein Versicherungsschutz für "Plug in"-Solarmodule
Neben der Umwandlung der im Solarmodul erzeugten Gleichspannung auf die netzkonforme Wechselspannung beinhaltet ein Wechselrichter zahlreiche Schutzeinrichtungen – im Sinne des geltenden Norm- und Regelwerks – um Personenschäden vorzubeugen. Exemplarisch wird hier auf die geltende VDE AR-N 4105 verwiesen, die leider nicht alle am Markt erhältlichen „Steckermodule“ einhalten. Strittig ist es derzeit in Deutschland, ob der Einsatz von ein oder zwei dieser „Steckermodule“ (Leistung max. 600W) an einem Endstromkreis (Steckdose) gänzlich gegen das geltende Norm- und Regelwerk verstößt und im Falle der Verwendung somit eine nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Installationsanlage vorhanden ist. Diese restriktive Ansicht hat die Versicherungswirtschaft im Rahmen der derzeit in der Überarbeitung befindlichen Norm DIN VDE 0100-551 („Errichten von Niederspannungsanlagen“) vertreten. Dieses hätte für den Verwender solcher "Steckermodule" zur Folge, dass im Schadensfall vermutlich kein Versicherungsschutz gewährt wird. Diesem Risiko setzt man sich auch aus, sollten die Solarmodule tatsächlich an Balkonbrüstungen oder Fassaden installiert werden, da diese und die Befestigung in der Regel nicht über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik für die Überkopfverglasung verfügen. Kommt es durch einen Absturz der Module zu einem Personenschaden, würden sich die Versicherer ebenfalls von der Leistung freistellen.

Montage nur durch qualifizierte Dienstleister
Um die beschriebenen Risiken zu vermeiden, empfiehlt sich die Montage der Anlage durch ein qualifiziertes Unternehmen, welches die Einspeiseanlage im Sinne des Norm- und Regelwerks konform errichtet. Nur damit haben Sie die Gewähr, dass Ihre Stromerzeugungsanlage allen gesetzlichen Vorschriften entspricht und vollen Versicherungsschutz genießt.

Noch kein konkreter Zeitplan für Neuregelung
Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten der überarbeiteten Norm „DIN VDE 0100-551“, in deren Abschnitt „7.2“ Regelungen zum Anschluss und zur Einspeisung von Stromerzeugungseinrichtungen an Endstromkreise definiert werden sollen, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis zum Abschluss der Normgebung bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir im Kontext der Hinweise der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE), vom 23.04.2013, einen Anschluss von Erzeugungsanlagen am Endstromkreis nicht akzeptieren. Lösungsvorschläge oder Antworten auf Fragen zur technischen Realisierung einer Einspeiseanlage können Sie sowohl unserem Internetauftritt als auch im persönlichen Gespräch an unseren technischen Standorten erhalten. In einem der kommenden Newsletter werden wir Sie über die weitere Entwicklung im Rahmen der Normgebung informieren.