Recht & Gesetz

Gesetzespaket zum Energiemarkt verabschiedet

  • EEG 2017: Umstieg zu mehr Wettbewerb und Marktnähe

  • KWKG von EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt

  • Neue Regelungen für Messstellenbetrieb und Strommarkt

Pünktlich zum Jahresbeginn treten gleich mehrere Änderungen im Energierecht in Kraft. Sie alle sind in relativ kurzer Zeit, im Sommer 2016, verabschiedet worden, was zu erheblicher Unsicherheit aufseiten der Akteure, Verbraucher und Anlagenbetreiber führte. Für mehr Planungssicherheit bei Investoren soll unter anderem die inzwischen stärkere Verzahnung der Förderbedingungen von KWKG und EEG sorgen.

Neue Ära der Ökostromförderung
Am 1. Januar 2017 fällt der Startschuss für das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wichtigste Änderung: die Ausschreibung der Fördersätze für Ökostrom. Statt staatlich festgelegter Vergütungshöhe heißt es für Anlagenbetreiber dann Wettbewerb – ein Paradigmenwechsel. Die Änderung betrifft rund 80 Prozent aller künftigen Neuanlagen. Dazu zählen etwa Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt sowie Biomasse-Neuanlagen mit einer Leistung von mehr als 150 Kilowatt. Betreiber kleinerer Anlagen erhalten weiterhin feste Vergütungssätze.
Mit dem neuen System sollen die Kosten für die Energiewende stabilisiert und der Zubau regenerativer Anlagen besser gesteuert werden. Damit auch Netzausbau und -umbau der Entwicklung folgen können, hat der Bund einen Ausbaukorridor für erneuerbare Energien festgelegt. Zum Beispiel bei Windkraft an Land: Hier werden von 2017 bis 2019 nur 2.800 Megawatt Leistung zur Förderung ausgeschrieben. Zugleich begrenzt die Bundesregierung den Ausbau der Windkraft in Norddeutschland überall dort, wo es bereits zu Netzengpässen kommt. Bis 2035 soll der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien an der Gesamtstromerzeugung peu à peu von aktuell 33 Prozent auf 55 bis 60 Prozent steigen. Auf dem Weg dahin stehen noch weitere EEG-Novellen an. Schließlich befindet sich das Gesetz in stetiger Entwicklung, seit es 2000 in Kraft trat.

Angepasste Regelungen im KWKG

Unsicherheit rund um das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) beseitigt: Der Bund plant, wie beim EEG, die Förderung von KWK-Anlagen künftig auf ein Ausschreibungsverfahren umzustellen. Die Entscheidung brachte die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission im August. BHKW mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt werden demnach nur noch gefördert, wenn sie sich erfolgreich in einer wettbewerblichen Ausschreibung durchsetzen. Betreiber von Anlagen mit weniger als einem Megawatt elektrischer Leistung erhalten hingegen weiterhin feste Vergütungen.
Die Organisation des neuen Verfahrens liegt in der Hand der Bundesnetzagentur. Der entsprechende Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr abschließend beraten werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Erste Ausschreibungen sind dann für Winter 2017/18 geplant. Von der Gesetzesänderung unberührt bleibt die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage. Sie gestaltet sich wie die Ausgleichsregelung im EEG 2017: Unternehmen, die auf Grundlage des EEG über einen Begrenzungsbescheid verfügen, enthalten entsprechend Entlastungen nach dem KWKG. Langfristig plant der Bund, die Stromproduktion mit KWK um ein Viertel zu erhöhen. Politisches Ziel: 120 Terawattstunden KWK-Strom bis 2025.

Wesentliche Änderungen der KWK-Förderung waren bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten, konnten aufgrund der fehlenden EU-Genehmigung bislang jedoch nicht umgesetzt werden. Die Folge: ausstehende Förderungen und unsichere Rahmenbedingungen für Investitionen in KWK-Anlagen. Mit der erneuten Anpassung möchte der Gesetzgeber nun mehr Planungssicherheit für alle Marktakteure und bessere Kosteneffizienz schaffen. Dafür hat er zudem den Förderzeitraum bis 2022 verlängert.

Gesetze zu Strommarkt und Digitalisierung verabschiedet
Mit Beschluss des Strommarktgesetzes (StrommarktG) fand der Prozess zur Reform des Strommarktes im Juli seinen Abschluss. Die neue Regelung soll eine kostengünstige und verlässliche Stromversorgung in Deutschland sichern. Als sogenanntes Artikelgesetz ändert es gleich mehrere Rechtsnormen und Verordnungen. Zum Beispiel das EEG und die Netzreserveverordnung.
Wesentliches Ziel der neuen Regelungen ist es, den Strommarkt fit für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien zu machen, indem sie den freien Wettbewerb stärken und Anreize schaffen, das Stromversorgungssystem zu flexibilisieren.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung zeitgleich das Artikelgesetz zur Digitalisierung der Energiewende auf den Weg gebracht. Kernelement ist die Regelung des Messstellenbetriebs. Im Wesentlichen bestimmt das Digitalisierungsgesetz also die Rechte und Pflichten der Messstellenbetreiber sowie die Entgeltregelung. Wichtigste Änderungen für Stromabnehmer: der sogenannte Smart Meter Rollout ab Januar 2017. Das betrifft zunächst alle Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowatt und Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von über sieben Kilowatt.

Über die weitere Entwicklung der Rechtslage hält Sie akzente auf dem Laufenden. Aktuelle Informationen finden sich auch auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.