Hintergrund

Plus bei Umlagen und Abgaben 2017

  • Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage

  • Umlagen gemäß Energiewirtschaftsgesetz

  • Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Steuern

Jährlich zum 1. Januar gelten die neuen Abgaben, Steuern und Umlagen auf den Strompreis. Bereits Mitte Oktober geben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der einzelnen Beträge bekannt. Wie von Experten erwartet, legte vor allem die EEG-Umlage erheblich zu.

  1. 2017 steigt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um mehr als 8 Prozent von 6,354 auf 6,880 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).

  2. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2017 tritt das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in Kraft. Nach dem aktuellen Entwurf haben die Übertragungsnetzbetreiber die Aufschläge gemäß KWKG errechnet. Diese belaufen sich auf

    • 0,04 ct/kWh für Verbräuche über der Grenze von 1 Million kWh

    • 0,03 ct/kWh jenseits der Grenze von 1 Million kWh für Letztverbraucher, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen

    • 0,436 ct/kWh bei einem Verbrauch von bis zu 1 Million kWh pro Jahr.

  3. Aufgeteilt nach unterschiedlichen Letztverbrauchergruppen beträgt die Offshore-Haftungsumlage 2017

    • 0,038 ct/kWh für Verbräuche über der Grenze von 1 Million kWh

    • 0,025 ct/kWh jenseits der Grenze von 1 Million kWh für Letztverbraucher, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen.

    • Bei einem Verbrauch von bis zu 1 Million kWh pro Jahr müssen Letztverbraucher keine Umlage zahlen, stattdessen erhalten sie sogar 0,028 ct/kWh erstattet.

  4. Gemäß Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Letztverbraucher ein reduziertes Netzentgelt beantragen. Als Kompensation für die dadurch entstehenden geringeren Erlöse aufseiten der Netzbetreiber wird ein Aufschlag erhoben und anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt. 2017 gelten folgende Beträge:

    • 0,05 ct/kWh für Verbräuche über der Grenze von 1 Million kWh

    • 0,025 ct/kWh jenseits der Grenze von 1 Million kWh für Letztverbraucher, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen

    • 0,388 ct/kWh bei einem Verbrauch von bis zu 1 Million kWh pro Jahr.

  5. Am 1. Januar 2017 wird, nach Inkrafttreten der entsprechenden rechtlichen Grundlage, auch wieder eine Umlage für abschaltbare Lasten fällig. Sie beträgt 0,006 ct/kWh.

  6. Die Konzessionsabgabe erhalten die Städte und Gemeinden für die Nutzung von kommunalen Wegen und Straßen. Die Höhe der Abgabe für Sonderkunden im Sinne der KAV bleibt unverändert bei 0,11 ct/kWh.

  7. Die Abgaben für das regulierte Netz geben die Netzbetreiber erst am 1. Januar 2017 verbindlich bekannt.

  8. Auf sämtliche Abgaben, Umlagen und Steuern erhebt der Gesetzgeber zusätzlich eine Umsatzsteuer von 19 Prozent.


  9. Informationen zu sämtlichen Abgaben und Umlagen veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Weiteres auch unter www.strom-report.de.